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Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Invalidenstraße

Datum: 03.12.2010 - 08.12.2010
Ansprechpartner: bruck@kimmerle.info
Beschreibung:

Am Donnerstag, 2.12.2010, wurde ab 11.30 Uhr die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. sowie von drei ausgewählten Anwohnern (Kläger) der Invalidenstrasse gegen das Land Berlin verhandelt. In der bis 21.30 Uhr andauernden mündlichen Verhandlung gestern haben sich Zweifel der Käger an den richtigen Eingangsdaten der Verkehrsprognose bestätigt. Die für heute, Freitag, vorgesehene Urteilsverkündung wurde aufgehoben. Das Verfahren wird kurz vor Weihnachten fortgesetzt.

Hinweise zu Neuentwicklungen von Wohn- und Büroobjekten in Mitte-Nord sowie zu quantitativen Auswirkungen von bestehenden und absehbaren Bebauungsplänen in diesem innerstädtischen Bereich werden kurzfristig (Ultimo: 8.12.2010) gerne entgegen genommen: bruck@kimmerle.info   .

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) hat erstmalig Zahlen zur Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung in den Quartieren um die Invalidenstraße vorgelegt, die belegen, dass in die Verkehrsprognose die zentralen Neubauprojekte wie die bauliche Ergänzung des Bereichs um den Nordbahnhof, das BND-Quartier an der Chausseestraße und das größte Berliner Gebiet zur Entwicklung von Wohnen und Arbeiten um die Heidestraße gar nicht oder nur in kleinen Teilen eingeflossen sind. Ähnliches gilt für eine Vielzahl von privaten Bauträger-Projekten.

Bei der absehbaren Realisierung dieser Projekte oder eines Teils davon wird die gemäß der im Verfahren angegriffenen SenStadt-Planungen neu gebaute Invalidenstraße hoffnungslos überlastet sein, die Straßenbahn zwischen Nordbahnhof und Hauptbahnhof wird im Stau stehen und die Lärm- und Luftschadstoffbelastungen der Anwohner werden weiter steigen.

Gegen dieses Negativ-Szenario wenden sich die Kläger, um eine stadtverträglichere und verkehrlich leistungsfähigere Ausbaulösung durchzusetzen - und um die Straßenbahnverlängerung zum Hauptbahnhof endlich so zu ermöglichen, dass sie einen Mehrwert für die Fahrgäste darstellt. Dazu hat der BUND mit Unterstützung der Anwohner/innen außergerichtlich eine eigene Ausbauplanung vorgelegt, die aber über mehrere Jahre von SenStadt ignoriert wurde, statt auf dieser Grundlage einen schnellen Kompromiss zu finden.

Die heutigen Auflagen des Verwaltungsgerichtes bestätigen, dass das Gericht die Zweifel der Kläger sowohl in diesem wie auch in zwei weiteren Punkten (fehlender Abgleich mit der Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg 2025 und falsche Auswahl lärmmindernden Asphalts) teilt.

Die Kläger werden in den kommenden Wochen bis zu der für die Woche vor Weihnachten angekündigten Fortsetzung der mündlichen Verhandlung den Beweis führen, dass die gerügten Fehler auch tatsächlich vorliegen und der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Invalidenstraße aufgehoben werden muss.

Hinweise zu Neuentwicklungen von Wohn- und Büroobjekten in Mitte-Nord sowie zu quantitativen Auswirkungen von bestehenden und absehbaren Bebauungsplänen in diesem innerstädtischen Bereich werden kurzfristig (Ultimo: 8.12.2010) gerne entgegen genommen: bruck@kimmerle.info   .

i.A. BÜRGERINITIATIVE INVALIDENSTRASSE (BII)

Bruck M. Kimmerle
office for press, pr, new media
Postfach 040525

10063 Berlin-Mitte

Telefon 0700 27825700
Telefax 0700 27825700
bruck@kimmerle.info

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